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Die Heilstättenschule Vorarlberg ist eine öffentlich-rechtliche Schule mit Sitz der Direktion in 6830 Rankweil, Walgaustraße 21

Kinder und Jugendliche können jederzeit in ihrem Leben in die Situation kommen, in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung betreut werden zu müssen. Damit SchülerInnen bei chronischen oder akuten Erkrankungen oder in Krisensituationen keinen Unterrichtsstoff versäumen, werden sie von ausgebildeten Lehrpersonen der Heilstättenschule Vorarlberg direkt vor Ort unterrichtet. Dazu wird Unterricht in Form von Klassenunterricht oder Einzel- bzw. Bettenunterricht angeboten. Heilstättenunterricht umfasst insgesamt deutlich mehr als das ausschließliche Vermitteln von Unterrichtsstoff.
 
Die Aufgabe von Heilstättenlehrpersonen ist, neben dem individualisierten Heilstättenunterricht auch die Vernetzung mit den Herkunftsschulen, um den jungen PatientInnen/ SchülerInnen eine möglichst reibungslose Rückkehr und Reintegration in ihre Klassen zu ermöglichen.

Zur Heilstättenschule Vorarlberg gehören:

  • die Lehrpersonen, die die Kinder und Jugendlichen während ihres Aufenthaltes im LKH Rankweil, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in der Tagesklinik in Bregenz unterrichten
  • die Lehrperson am LKH Feldkirch
  • die Lehrperson für Hausunterricht
  • die KrisenbegleitlehrerInnen

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Sie erhalten von uns, nach Erhalt der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, jederzeit schulische Auskunft über die betroffenen SchülerInnen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Anliegen.
  • Die SchülerInnen werden von uns nach dem entsprechenden Lehrplan individuell unterrichtet. Daher kooperieren wir immer sehr eng mit den Herkunftsschulen, um die erkrankten SchülerInnen optimal zu unterrichten.
  • Aus Daten- und Patientenschutzgründen dürfen wir Ihnen keine Diagnosen oder medizinisch-therapeutisch relevanten Auskünfte erteilen. Wir übermitteln aber ggf. einen pädagogischen Schulbericht.
  • Bitte behalten Sie die betroffenen SchülerInnen in Ihrem Schulstand – in der Heilstättenschule gibt es keine StammschülerInnen. Über etwaige Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig.
  • Die jeweils zuständigen Heilstättenlehrpersonen werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Details zu besprechen. Dabei erhalten Sie auch die jeweiligen Kontaktdaten.
  • Bitte übermitteln Sie uns in Kopie alle schriftlichen Unterlagen, (Zeugnisse, Berichte, Protokolle, Aufzeichnungen etc.), die die zuständigen Heilstättenlehrpersonen benötigen.
  • Bitte übermitteln Sie uns – in Absprache mit den zuständigen Heilstättenlehrpersonen – auch Schularbeiten, Tests, Wochenpläne und den Unterrichtsstoff. Bitte übermitteln Sie alle Materialien direkt an uns und nicht über Dritte, um Wege kurz und direkt zu halten.
  • Bei Langzeitaufenthalten erhalten Sie rechtzeitig von den jeweiligen Heilstättenlehrpersonen einen Beurteilungsvorschlag. Sie können diese Noten aus dem Beurteilungsvorschlag direkt übernehmen. Sind die betroffenen SchülerInnen kürzer bei uns, können Sie Ihre Noten mit denen, die bei uns erhoben wurden, kombinieren. Bitte sprechen Sie dies auch mit den jeweiligen Heilstättenlehrpersonen ab. Bitte machen Sie keinen Vermerk über den Aufenthalt an der Heilstättenschule im Zeugnis!

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und bedanken uns bei Ihnen dafür bereits im Voraus!

Eine internationale Grundlage für Unterricht in Krankenhausklassen liefert die „Charta der Schulrechte des kranken Kindes“, welche am 20. Mai 2000 von der Generalversammlung der Europäischen Vereinigung der Krankenhauslehrer (H.O.P.E.) in Barcelona verabschiedet wurde. Die Charta umfasst folgende Punkte:

  • Jedes kranke Kind und jeder kranke Jugendliche hat das Recht auf Unterricht im Krankenhaus oder zu Hause, selbst wenn die Behandlung nicht im eigenen Land stattfindet.
  • Ziel des Unterrichts für kranke Kinder und Jugendliche ist die Fortführung von Bildung und Erziehung und das Aufrechterhalten ihrer Stellung als Schüler.
  • ​Die Krankenhausschule fördert die Gemeinschaft von Kindern und Jugendlichen und normalisiert den Alltag. Krankenhausunterricht kann als Klassen-, Gruppen- und Einzelunterricht organisiert werden oder auch am Krankenbett stattfinden.
  • ​Krankenhaus- und Hausunterricht müssen, in Abstimmung mit der Herkunftsschule, den Bedürfnissen und Fähigkeiten der kranken Kinder oder Jugendlichen angepasst werden.
  • ​Lernort, Lernumwelt und die Lernhilfen müssen den Bedürfnissen kranker Kinder und Jugendlicher entsprechen. Kommunikationstechnologien sollen auch genutzt werden, um das Gefühl der Isolierung zu vermeiden.
  • ​Der Inhalt des Unterrichts umfasst mehr als den formalen Lehrplan und enthält auch Inhalte, die aus besonderen Bedürfnissen durch Krankheit und Krankenhausaufenthalt erwachsen. Eine Vielzahl von Unterrichtsmethoden und Ressourcen sollen genutzt werden.
  • ​Die Kliniklehrer und die Lehrer für Hausunterricht müssen voll qualifiziert sein und Fortbildung erhalten.
  • ​Die Lehrer kranker Kinder und Jugendlicher sind vollwertige Mitglieder des multidisziplinären Teams. Sie sind auch die Verbindung zwischen der Krankenhauswelt des Kindes oder Jugendlichen und seiner Herkunftsschule.
  • ​Die Eltern müssen über das Recht ihres kranken Kindes oder Jugendlichen auf Schulunterricht informiert sein, ebenso über das Unterrichtsprogramm. Sie sind als aktive und verantwortungsvolle Partner zu betrachten.
  • ​Die Integrität des Kindes oder Jugendlichen als Person ist zu respektieren. Das schließt die Wahrung der Schweigepflicht ein und den Respekt vor persönlichen Überzeugungen.
  • ​Hier gibt es mehr Infos dazu.